AGB
Inhalt:
1. Allgemeines
2. Verbraucher, Unternehmer
3. Vertragsschluss
4. Preise, Zahlungsbedingungen
5. Lieferung
6. Gefahrübergang, Verpackung
7. Sachmangelhaftung
8. Haftung aus anderem Rechtsgrund
9. Eigentumsvorbehalt
10. Ergänzende Leistungs- und Reparaturbedingungen
11. Veränderte Verhältnisse beim Käufer
12. Datenschutz
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
1. Allgemeines
2. Verbraucher, Unternehmer
3. Vertragsschluss
4. Preise, Zahlungsbedingungen
5. Lieferung
6. Gefahrübergang, Verpackung
7. Sachmangelhaftung
8. Haftung aus anderem Rechtsgrund
9. Eigentumsvorbehalt
10. Ergänzende Leistungs- und Reparaturbedingungen
11. Veränderte Verhältnisse beim Käufer
12. Datenschutz
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
1. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen auch allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende (Einkaufs-) Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer bzw. Werkunternehmer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
2. Verbraucher, Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(2) Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) zwei Wochen gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der beauftragten Leistung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
(2) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Ablehnung der Bestellung, wenn es sich um nicht haushaltsübliche Mengen handelt.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
(5) Sämtliche Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, insbesondere in Katalogen, Preislisten und Werbungen, wurden gewissenhaft vorgenommen. Sie stellen dennoch lediglich Richt- bzw. Näherungswerte dar und sind keine verbindlichen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsangaben. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Verwendete Abbildungen können im Einzelfall (z.B. bei Designänderung durch den Hersteller) vom gelieferten Produkt abweichen.
(6) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile. Nicht enthalten sind Liefer- bzw. Versand- sowie Montagekosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung ist bei Übergabe fällig. Sie hat jedoch spätestens acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Kaufpreis – sofern der Kunde Unternehmer ist - mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.
(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(5) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
(2) Der Beginn der vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden.
(3) Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(4) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hierüber wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsverhinderung von mehr als einem Monat nach Vertragsschluss, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(5) Der Kunde ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(6) Bei Abholung durch den Kunden oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über die Ware zu verfügen. Der Kunde trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Kunden nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(7) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(8) Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.
6. Gefahrübergang, Verpackung
(1) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht bei Versendung der Sache auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über.
(2) Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf seine Kosten ab.
(3) Transport- und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – mit Ausnahme von Paletten nicht von uns zurückgenommen. Der Kunde ist für die Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
7. Sachmängelhaftung
(1) Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Kunden sind – sofern dieser Unternehmer ist - vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 25% des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
(4) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(6) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, setzen die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.
(9) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar. Im Garantiefall ist der Kunde daher grundsätzlich verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Wir bieten dem Kunden an, in seinem Auftrag die Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchzuführen; hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
8. Haftung aus anderem Rechtsgrund
(1) Eine über die unter Ziffer 7. verankerte Haftung hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag unser Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Kaufsache weder weiterveräußern noch in sonstiger Weise über die Ware verfügen oder sie umgestalten.
(2) Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(3) Der Kunde tritt die ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche o.ä.) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10. Ergänzende Leistungs- und Reparaturbedingungen
(1) Auf die Ausführung von Montage-, Installations- oder sonstigen Leistungen ist das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB anwendbar. In diesem Fall sind wir Werkunternehmer, der Kunde ist Auftraggeber (in diesen AGB bleibt es aber bei der Bezeichnung "Kunde"). Die vor- und nachgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 1-9 sowie 11-13) gelten entsprechend, wenn im Folgenden nichts anders geregelt ist.
(2) Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Hierzu gehört auch das Vorliegen von Unterlagen (z.B. Baugenehmigung), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
(3) Da Fehleranalyse Arbeitszeit ist, wird – für den Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde ;
- die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
(4) Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen, die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr ab Abnahme. (5) Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von uns mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.
(6) Soweit anlässlich von Reparaturen eingefügte Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile heraus verlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
11. Veränderte Verhältnisse beim Kunden
(1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten des Kunden zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
(2) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
12. Datenschutz
(1) Wir verwenden die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ggfls. an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten des Kunden ggf. an unsere Hausbank weiter. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Daten der Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(2) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
(3) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden sich Kunden bitte an:
B & R Home Entertainment
Rudolf Rauch
Schellingstr. 113
80798 München
Telefon: 089-579 56 002
E-Mail: info@br-homeentertainment.de
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen der Sitz der B & R Home Entertainment.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der B & R Home Entertainment. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen auch allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende (Einkaufs-) Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer bzw. Werkunternehmer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
2. Verbraucher, Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(2) Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) zwei Wochen gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der beauftragten Leistung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
(2) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Ablehnung der Bestellung, wenn es sich um nicht haushaltsübliche Mengen handelt.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
(5) Sämtliche Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, insbesondere in Katalogen, Preislisten und Werbungen, wurden gewissenhaft vorgenommen. Sie stellen dennoch lediglich Richt- bzw. Näherungswerte dar und sind keine verbindlichen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsangaben. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Verwendete Abbildungen können im Einzelfall (z.B. bei Designänderung durch den Hersteller) vom gelieferten Produkt abweichen.
(6) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile. Nicht enthalten sind Liefer- bzw. Versand- sowie Montagekosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung ist bei Übergabe fällig. Sie hat jedoch spätestens acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Kaufpreis – sofern der Kunde Unternehmer ist - mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.
(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(5) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
(2) Der Beginn der vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden.
(3) Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(4) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hierüber wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsverhinderung von mehr als einem Monat nach Vertragsschluss, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(5) Der Kunde ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(6) Bei Abholung durch den Kunden oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über die Ware zu verfügen. Der Kunde trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Kunden nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(7) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(8) Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.
6. Gefahrübergang, Verpackung
(1) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht bei Versendung der Sache auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über.
(2) Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf seine Kosten ab.
(3) Transport- und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – mit Ausnahme von Paletten nicht von uns zurückgenommen. Der Kunde ist für die Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
7. Sachmängelhaftung
(1) Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Kunden sind – sofern dieser Unternehmer ist - vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 25% des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
(4) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(6) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, setzen die Ansprüche aus der Sachmangelhaftung voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.
(9) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar. Im Garantiefall ist der Kunde daher grundsätzlich verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Wir bieten dem Kunden an, in seinem Auftrag die Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchzuführen; hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
8. Haftung aus anderem Rechtsgrund
(1) Eine über die unter Ziffer 7. verankerte Haftung hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Kaufsache bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag unser Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Kaufsache weder weiterveräußern noch in sonstiger Weise über die Ware verfügen oder sie umgestalten.
(2) Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(3) Der Kunde tritt die ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche o.ä.) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10. Ergänzende Leistungs- und Reparaturbedingungen
(1) Auf die Ausführung von Montage-, Installations- oder sonstigen Leistungen ist das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB anwendbar. In diesem Fall sind wir Werkunternehmer, der Kunde ist Auftraggeber (in diesen AGB bleibt es aber bei der Bezeichnung "Kunde"). Die vor- und nachgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 1-9 sowie 11-13) gelten entsprechend, wenn im Folgenden nichts anders geregelt ist.
(2) Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Hierzu gehört auch das Vorliegen von Unterlagen (z.B. Baugenehmigung), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
(3) Da Fehleranalyse Arbeitszeit ist, wird – für den Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde ;
- die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
(4) Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen, die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr ab Abnahme. (5) Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von uns mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.
(6) Soweit anlässlich von Reparaturen eingefügte Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile heraus verlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
11. Veränderte Verhältnisse beim Kunden
(1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten des Kunden zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
(2) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
12. Datenschutz
(1) Wir verwenden die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ggfls. an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten des Kunden ggf. an unsere Hausbank weiter. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Daten der Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
(2) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
(3) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden sich Kunden bitte an:
B & R Home Entertainment
Rudolf Rauch
Schellingstr. 113
80798 München
Telefon: 089-579 56 002
E-Mail: info@br-homeentertainment.de
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen der Sitz der B & R Home Entertainment.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der B & R Home Entertainment. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.